Nicht immer wissen alle Arbeitnehmer, welche Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in den Krankenversicherungen gelten.
In der Regel gilt, dass jeder, dessen monatliches Bruttoeinkommen die Pflichtversicherungsgrenze von 3 975 Euro überschreitet und dies in wenigstens drei aufeinander folgenden Jahren, die Möglichkeit hat, Mitglied einer privaten Krankenversicherung zu werden.
Freiberufler, Selbstständige und Künstler können sich gar unabhängig von ihrem Einkommen privat absichern lassen. Dazu gehören ebenso Berufsgruppen wie Beamte, Richter sowie Bundestags- und Landtagsabgeordnete.
Bei Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber 50 Prozent der anfallenden Krankenversicherungsbeiträge bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Die monatliche Beitragshöhe orientiert sich unter anderem am Gesundheitszustand, dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem jeweiligen Wunschtarif und nicht an der Einkommenshöhe.
Dabei kann der Versicherte unterschiedliche Tarife nutzen, die auf die individuellen Leistungsanforderungen des Einzelnen sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse zugeschnitten sind. Naturgemäß bedeutet dies, dass derjenige, der mehr Leistungen vom Versicherer verlangt, auch höhere Beiträge bezahlen muss. Angefangen beim sogenannten Basisschutz, der Leistungen beinhaltet, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, bis hin zu einem gehobenen und exklusiven Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer kann dann unter anderem von einer Chefarztbehandlung und der Unterbringung in einem Einbettzimmer bei einer stationären Behandlung profitieren.
Wer den Schutz noch erweitern will, kann die zusätzliche Krankentagegeldversicherung abschließen. Diese Erweiterung der privaten Krankenversicherung gewährleistet, dass nach dem Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlungspflicht finanzielle Engpässe verhindert werden.
Insbesondere Freiberufler, Künstler und Selbstständige, die im Krankheitsfalle komplett auf ein Einkommen verzichten müssen, stehen dann nicht mit leeren Händen da.
Karenzzeiten und Leistungsstaffelungen bieten überdies die Möglichkeit, die Beiträge zu reduzieren. Zwar wird dann erst nach einer festgesetzten Zeit ein Tagegeld gezahlt, das sich stufenweise bis zu einem endgültigen Niveau erhöht, jedoch steht der Versicherte dann nicht gänzlich ohne einen Schutz da.
Grundsätzlich anders gestalten sich die Konditionen für die gesetzliche Krankenversicherung. Gemäß der Grundlage des Solidaritätsprinzips kann jeder in die Versicherung aufgenommen werden; und dies unabhängig vom Gesundheitszustand, dem Alter und dem Geschlecht. Allerdings müssen die Beiträge einkommensorientiert geleistet werden. Zum nicht von der Hand zu weisenden Plus der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, dass nicht erwerbstätige oder gering verdienende Familienmitglieder automatisch mitversichert sind. Zudem besteht auch bei den gesetzlichen Krankenversicherern die Chance, den Versicherungsschutz individuell auszuweiten, oder auch von Beitragsrückerstattungen zu profitieren.
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