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Geld anlegen in Schiffsbeteiligungen


Eine nicht so bekannte Anlageformen neben den Klassikern, wie Aktien, Anleihen, Festgelder und Sparbuch sind Unternehmensbeteiligungen durch die Geldanlage in geschlossenen Fonds. Neben Immobilienfonds, dem Marktführer in diesem Segment, gibt es die so genannten Schiffsbeteiligungen oder Schiffsfonds.

Wie der Name Schiffsbeteilung schon anklingen lässt, geht es hierbei um die Beteiligung an einem Schiff. Dabei kann es sich um einen Öltanker, ein Containerschiff, einen Massengutfrachter oder sogar um ein Kreuzfahrtschiff handeln. In solchen Ozeanriesen ist eine Menge Kapital gebunden, dass erstmal finanziert werden muss. Dies geschieht oft in der Form eines geschlossenen Schiffsfonds. Ein geschlossener Schiffsfonds sammelt die Gelder aus einem Kreis von Anlegern in einem Topf und finanziert daraus ein Schiff. Es kann sich dabei sowohl um ein Gebrauchtschiff als auch um einen Neubau handeln. Erträge erwirtschaftet ein Schiffsfonds bzw. eine Schiffsbeteiligung erst mit der Auslieferung und der Vercharterung des Schiffes. Meist wird für die ersten fünf Jahre eine Erstcharter (Vertrag) mit einem namhaften Reeder abgeschlossen, der das Schiff für seine Transportzwecke einsetzt und dafür an den Schiffsfonds eine vereinbarte Chartergebühr zahlt. Die Einnahmen benutzt der Fonds zunächst, um die laufenden Kosten für Betrieb, Verwaltung und eventuell Fremdkapital zu bedienen. Da natürlich der Hauptzweck einer Schiffsbeteiligung die Erwirtschaftung von Rendite für die Anleger ist, wird der Überschuss an die Anteilseigner ausgeschüttet. Bei geschlossenen Schiffsfonds, die in der Rechtsform eine GmbH & Co. KG organisiert sind, mit den Anlegern als Kommanditisten, sind die Ausschüttungen rechtlich gesehen Entnahmen aus Betriebsvermögen und unterliegen damit keiner Besteuerung. Auch der Verkaufserlös, der am Ende der Laufzeit einer Schiffsbeteiligung durch den Verkauf des Schiffs erzielt wird, unterliegt keiner Besteuerung. Stattdessen wird bei Schiffsfonds die Tonnagesteuer erhoben. Das heißt, es wird eine jährliche an der Schiffsgröße bemessene Pauschalsteuer fällig. Damit ist die Steuerschuld der Anleger abgegolten. Bei positiven Renditen einer Schiffsbeteiligung ist die Pauschalbesteuerung wesentlich günstiger als die Ertragsbesteuerung. Schiffsbeteiligungen können des Öfteren Renditen im zweistelligen Bereich erzielen.


Autor:
Bernd Russin
E-Mail:
kontakt@kapitalanlage-schiffsbeteiligung.de
Datum:
23.01.2008 - 21:12:37 Uhr
Kategorie:
Wirtschaft & Finanzen