Rechtswissenschaft Die Rechtswissenschaft (Jurisprudenz) ist die wissenschaftliche Lehre rechtlicher Sachverhalte. Die einzig von den Juristen anerkannte Definition dieser Geisteswissenschaft, die noch bis heute Gültigkeit hat, gelang dem römischen Juristen Domitius Ulpianus mit dem Ausspruch: "die Rechtswissenschaft ist die Kenntnis der menschlichen und göttlichen Dinge, die Wissenschaft vom Gerechten und Ungerechten". Sie gehört zu den hermeneutischen Wissenschaften, also eine Wissenschaft der Deutung, Interpretation und Auslegung. Studenten, die das erste Staatsexamen erfolgreich bestehen, dürfen sich Juristen nennen. Aber erst wenn sie, nach einem zwei-jährigen Referendariat, das zweite Staatsexamen (Assessor-Examen) bestehen, sind sie berechtigt juristische Mandate anzunehmen und zu vertreten. |