Krankenversicherung Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für abhängig Beschäftigte Menschen (Arbeitnehmer unterhalb gewisser Einkommensgrenzen), Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften wie Arbeitslosengeld, Rente oder Krankengeld u.a., Studenten und deren Familienangehörige. Es gibt zwei unterschiedliche Systeme bei der Krankenversicherung. Das sind die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Arbeitnehmer, die 2007 im Jahr weniger als 47700 € Gehalt bekommen, müssen sich eine GKV wählen. Alle übrigen können eine PKV auswählen. In der GKV wird der Versicherungsbeitrag prozentual vom Bruttoverdienst abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt ca. 50% dazu. Die versicherten Leistungen sind in einem Leistungskatalog festgelegt und für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich. Bei der privaten Krankenversicherung kann der Versicherer sein Leistungspaket selbst auswählen. Der Beitrag richtet sich nach den gewünschten Leistungen, dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und den Versicherungsbedingungen des Versicherers. Auch hier zahlt der Arbeitgeber einen Anteil dazu. |