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Vereine

Ein Verein setzt sich zusammen aus einem Vorstand, dass heißt: eine(r) Vorsitzenden, einem 2. Vorsitzenden, zwei Kassenwarten, einem Schriftführer und zwei, oder vier Beisitzern. Für die Anzahl der Vorstandsmitglieder gibt es Regeln, die das Vereinsgericht einer jeden Stadt vorschreibt. Mindestens müssen es sieben Mitglieder sein, um die Anmeldung beim Vereinsregister eintragen zu lassen. Das Vereinsregister ist einem Ortsgericht angeschlossen und dort bekommt man auch alle erforderlichen Informationen. Damit ein eingetragener Verein Bestand hat, braucht er natürlich Mitglieder. Die Beitragssätze richten sich, bei einem, im Vereinsregister, eingetragenen Verein, nach einer Norm, die das Vereinsregister vorgibt, nämlich mindestens 18,- € im Jahr.